Betreuungsarbeit

Ihre Wünsche und Interessen

Menschen mit Betreuung sollen so viel wie möglich selbst entscheiden. Betreuerinnen und Betreuer helfen und hören zu. Sie entscheiden nur, wenn es wirklich nötig ist.

Betreuer arbeiten nicht alleine. Sie sprechen mit Ärzten, Familien und anderen Helfern. So können sie gut zusammenarbeiten und das Beste für die betreute Person finden.

Arbeitsweise

Selbstbestimmung trotz Betreuung

Menschen, die rechtlich betreut werden, sollen so viel wie möglich selbst entscheiden können. Das nennt man Selbstbestimmung.

Die Aufgabe der Betreuerinnen und Betreuer ist es, zuzuhören, zu unterstützen und zu helfen – nicht einfach für die betreute Person zu entscheiden.

Entscheidungen dürfen Betreuerinnen und Betreuer nur dann treffen, wenn die betreute Person es selbst nicht kann oder wenn es unbedingt notwendig ist.

Dieses Prinzip nennt man „unterstützende statt ersetzende Entscheidungsfindung“. Es entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel ist es, die Autonomie und Würde der betreuten Menschen bestmöglich zu wahren.

Netzwerk

Netzwerkarbeit von rechtlichen Betreuern

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer arbeiten nicht alleine. Sie arbeiten mit vielen anderen Menschen und Stellen zusammen.

Zum Beispiel sprechen sie mit Ärzten, Sozialarbeitern, Ämtern und Familien. So bekommen sie alle wichtigen Informationen.

Gemeinsam können sie besser helfen. Sie überlegen zusammen, was für die betreute Person das Beste ist.

Diese Zusammenarbeit nennt man Netzwerkarbeit. Sie ist wichtig, damit Menschen mit Betreuung gut unterstützt werden.